Safehotel Prüflisten


Prüflisten

Prüfliste M - Management

Punkt(e)
M1 Verantwortliche Person für den Brandschutz benanntIn kleineren Hotels kann dies der Eigentümer sein, in größeren Hotels der Direktor oder ein Abteilungsleiter. Wichtig ist, dass die verantwortliche Person Entscheidungsbefugnis in Brandschutzfragen hat. 6
M2.1 Brandschutzregister vorhandenDas Brandschutzregister kann entweder in ausgedruckter Form oder auch digital gespeichert sein. Es sollte inbesondere enthalten: Graphischen Feuerwehrplan mit der räumlichen Anordnung des Hotels als Übersicht und pro Etage & Kopie der Rettungswegpläne der Etagen & Auflistung aller im Hotel vorhandenen Brandschutzausrüstungen und –einrichtungen & Auflistung der Wartungsprotokolle aus den letzten 2 Jahren & Schriftlicher Notfallplan & Nachweis der Brandschutzausbildung des Personals aus den letzten 2 Jahren & Nachweis der durchgeführten Räumungsübungen & Auflistung der Fehlalarme Beschreibung durchgeführten Maßnahmen zum Abstellen von Fehlalarmen & Auflistung der Brandereignisse und deren Bewertung & Protokoll der letzten Brandverhütungsschau durch die örtliche Feuerwehr / Brandschutzbehörde 6
M2.2 Das Brandschutzregister wird regelmäßig aktualisiertDas Register wird bei Änderungen von baulichen, technischen oder organisatorischen Gegebenheiten überprüft und angepasst. 1
M2.3 Das Brandschutzregister ist allen relevanten Personen zugänglichDas Brandschutzregister muss für alle verantwortlichen Mitarbeiter leicht zugänglich sein und in aktueller Form vorliegen. 1
M3.1 Notfallplan vorhandenDer Notfallplan beschreibt die Abläufe bei Brand und anderen Gefahrenlagen, einschließlich Alarmierung, Evakuierung und Aufgabenverteilung. 5
M3.2 Notfallplan wird regelmäßig überprüftDer Notfallplan wird mindestens einmal jährlich oder bei Änderungen der Gegebenheiten aktualisiert. 1
M3.3 Notfallplan ist allen Mitarbeitern bekanntAlle Mitarbeiter müssen über die Inhalte des Notfallplans informiert sein und wissen, welche Aufgaben sie im Brandfall haben. 1
M4.1 Das gesamte Personal erhält eine jährliche Unterweisung im BrandschutzDie Unterweisung umfasst grundlegende Brandgefahren, Verhalten im Brandfall, Alarmierung und Evakuierung. 5
M4.2 Neue Mitarbeiter erhalten eine Brandschutzunterweisung vor Aufnahme der TätigkeitNeue Mitarbeiter müssen vor Arbeitsbeginn über Brandgefahren, Alarmierung und Evakuierungswege informiert werden. 3
M4.3 Unterweisungen werden dokumentiertDie Dokumentation enthält Datum, Inhalte und Teilnehmer der Unterweisung. 1
M5.1 Standard-Räumungsübung wird durchgeführtDie Übung wird dokumentiert und ausgewertet, um Verbesserungsmaßnahmen abzuleiten. 5
M5.2 Standard-Räumungsübung wird mindestens einmal jährlich durchgeführtDie Übung muss mindestens einmal pro Jahr stattfinden und alle relevanten Bereiche des Hotels einbeziehen. 2
M5.3 Ergebnisse der Standard-Räumungsübung werden analysiertDie Analyse umfasst erkannte Schwachstellen und daraus abgeleitete Maßnahmen. 1
M6.1 Alle vorhandenen technischen Brandschutzeinrichtungen und -ausrüstungen werden regelmäßig gewartetDie Wartung erfolgt durch qualifizierte Personen entsprechend den Herstellerangaben und nationalen Vorschriften. 5
M6.2 Wartungsintervalle werden eingehaltenDie Intervalle richten sich nach gesetzlichen Vorgaben, technischen Regeln und Herstellerempfehlungen. 2
M6.3 Wartungen werden dokumentiertDie Dokumentation enthält Datum, Art der Wartung, festgestellte Mängel und durchgeführte Maßnahmen. 2
M7.1 Regelmäßige 'Gefährdungsbeurteilung Brand' wird durchgeführtDie Beurteilung kann anhand von Checklisten oder anderen geeigneten Verfahren erfolgen und wird dokumentiert. 7
M7.2 Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung werden umgesetztAus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitete Maßnahmen werden zeitnah umgesetzt und nachverfolgt. 1

Prüfliste B - Baulicher Brandschutz

Punkt(e)
B.1 Brandabschnittsbildung verhindert die Ausbreitung von Feuer und RauchSchaffung von einzelnen Brandabschnitten durch feuerbeständige Wände, Böden, Trennwände und Türen ist notwendig, um die schnelle Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern.Das gleiche Ziel lässt sich durch automatische Sprinkleranlagen oder Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen erreichen. 1
B.2 Ausreichende Breite der RettungswegeTreppenräume müssen eine Mindestbreite von 0,80 m aufweisen. 1
B.3 Rettungswege sind frei von HindernissenRettungswege müssen jederzeit frei zugänglich und unverstellt sein. 1
B.4 Möglichst kurze Rettungswege, die unmittelbar ins Freie führenDie Entfernung bis zu einem Treppenhaus darf 35 m nicht überschreiten.50 m sind unter folgenden Voraussetzungen erlaubt: - im Flur sind zwei sichere, unabhängige Fluchtmöglichkeiten in entgegengesetzten Richtungen möglich - die Flure sind brandschutztechnisch hochwertig ausgeführt, z.B. durch getrennte Rauchabschnitte, Selbstschließende Türen - zusätzlich sind technische Anlagen wie Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen oder Rauch- und Wärmeabzugsanlagen vorhanden, - Ausnahmen sind im Brandschutzkonzept nachgewiesen und genehmigt 1
B.5 Rettungswege sind ausreichend beleuchtetDie Beleuchtung muss jederzeit funktionsfähig sein und eine sichere Orientierung ermöglichen. 1
B.6 Notbeleuchtung vorhandenDie Notbeleuchtung muss bei Stromausfall automatisch einschalten und ausreichend Licht für die Evakuierung bieten. 1
B.7 Rettungswegkennzeichnung vorhandenKennzeichnungen müssen gut sichtbar, dauerhaft angebracht und beleuchtet sein.Es sind Rettungszeichen nach anerkannten Normen zu verwenden (weisse Symbole auf grünem Hintergrund, Grösse gem. Sichtdistanz jedoch mind. 150 × 300 mm) 1
B.8 Rettungswegpläne vorhandenPläne müssen an geeigneten Stellen angebracht und aktuell sein. 1
B.9 Türen in Rettungswegen sind leicht zu öffnenTüren müssen ohne Schlüssel und ohne besondere Kenntnisse geöffnet werden können.Fluchttüren öffnen in Fluchtrichtung (ab Räumen >20 Personen) 1
B.10 Brandschutztüren vorhanden und funktionsfähigBrandschutztüren müssen selbstschließend sein und dürfen nicht blockiert werden. 1
B.11 Treppenräume sind rauchfrei zu haltenTreppenräume müssen durch bauliche Maßnahmen gegen Raucheintritt geschützt sein. 1
B.12 Rauchabzugseinrichtungen vorhandenRauchabzüge müssen funktionsfähig und zugänglich sein. 1
B.13 Brandabschnittstüren vorhandenBrandabschnittstüren müssen selbstschließend und funktionsfähig sein. 1
B.14 Brandabschnittstüren werden nicht offengehaltenTüren dürfen nur mit zugelassenen Feststellanlagen offen gehalten werden. 1
B.15 Wände und Decken entsprechen den geforderten FeuerwiderstandsklassenBauteile müssen entsprechend den nationalen Vorschriften ausgeführt sein. 1
B.16 Installationsschächte sind brandschutztechnisch abgeschottetSchächte müssen gegen Feuer- und Rauchübertragung gesichert sein. 1
B.17 Kabel und Leitungen sind brandschutzgerecht verlegtDurchführungen müssen abgeschottet und gegen Feuerübertragung gesichert sein. 1
B.18 Brandlasten in Rettungswegen minimiertRettungswege dürfen nicht als Lagerflächen genutzt werden. 1
B.19 Dekorationen in Rettungswegen entsprechen den BrandschutzanforderungenDekorationen müssen schwer entflammbar sein und dürfen die Flucht nicht behindern. 1
B.20 Bodenbeläge in Rettungswegen sind schwer entflammbarBodenbeläge müssen den nationalen Anforderungen entsprechen. 1
B.21 Wände in Rettungswegen sind schwer entflammbarWandverkleidungen müssen den Brandschutzanforderungen entsprechen. 1
B.22 Decken in Rettungswegen sind schwer entflammbarDeckenverkleidungen müssen den Brandschutzanforderungen entsprechen. 1
B.23 Rettungswege sind ausreichend breitDie Breite richtet sich nach der Anzahl der Personen und den nationalen Vorschriften. 1
B.24 Rettungswege sind ausreichend hochDie lichte Höhe muss den nationalen Vorschriften entsprechen. 1
B.25 Rettungswege sind rutschfestBodenbeläge müssen eine sichere Begehbarkeit gewährleisten. 1
B.26 Rettungswege sind barrierefreiBarrierefreiheit muss entsprechend den nationalen Vorschriften gewährleistet sein. 1
B.27 Rettungswege sind witterungsgeschütztAußenliegende Rettungswege müssen gegen Witterungseinflüsse geschützt sein. 1

Prüfliste S - Sicherheitseinrichtungen

Punkt(e)
S.1 Elektrisches BeleuchtungssystemDas Hauptbeleuchtungssystem eines Hotels muss ein elektrisches Beleuchtungssystem sein. 1
S.2 Elektroinstallation in gutem ZustandDie elektrische Installation in einem Hotel muss so entworfen und installiert sein, dass sie unter anderem die Brandentstehung und -ausbreitung verhindert. Die Installation muss geerdet sein. 1
S.3 Sicherheitsbeleuchtung in Flucht- und RettungswegenDas Hotel muss mit einem ausreichenden Sicherheitsbeleuchtungssystem ausgerüstet sein, welches bei Ausfall des Hauptbeleuchtungssystems eingeschaltet wird. Es muss so lange funktionieren, dass alle Personen evakuiert werden können. 1
S.4 Heizraum in erforderlicher QualitätDie Anforderungen an den Heizraum hängen von der Brennerleistung ab und entsprechen den nationalen Vorschriften. 1
S.5 Notschalter für Versorgung mit flüssigen und gasförmigen BrennstoffenEs muss möglich sein, die Versorgung der Heizvorrichtungen mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen durch ein manuell gesteuertes Absperrorgan zu unterbrechen. 1
S.6 Notschalter für GasversorgungFür Gasleitungen muss mindestens eine manuelle Absperrvorrichtung an der Eintrittsstelle ins Gebäude angebracht und gekennzeichnet sein. 1
S.7 Flüssiggaslagerung außerhalb des GebäudesFlüssiggas muss außerhalb des Gebäudes gelagert werden. Kleine Mengen zum täglichen Gebrauch dürfen gemäß nationalen Standards im Gebäude gelagert werden. 1
S.8 Fest montierte Einzelheizgeräte sicher installiert und regelmäßig gewartetEinzelheizgeräte müssen so installiert sein, dass sie keine Brandgefahr darstellen und sicher betrieben werden können. 1
S.9 Bedienungsanleitung für fest montierte Einzelheizgeräte gut sichtbar angebrachtBedienungsanleitungen müssen gut sichtbar angebracht sein. 1
S.10 Notschalter für LüftungLüftungssysteme müssen mit einer allgemeinen Abschaltvorrichtung an einer leicht zugänglichen und gut markierten Position ausgerüstet sein. 1
S.11 Fahrstühle entsprechend den Industrie- und SicherheitsstandardsFahrstühle müssen den lokalen Normen entsprechen und Einrichtungen enthalten, die die Befreiung eingeschlossener Personen auch bei Stromausfall ermöglichen. 1
S.12 Geräte zur Brandbekämpfung in erforderlicher QualitätGeräte zur Brandbekämpfung müssen tragbare Feuerlöscher und ggf. fest eingebaute Systeme umfassen und den nationalen Standards entsprechen. 1
S.13 Geräte zur Brandbekämpfung am richtigen Ort angebrachtGeräte müssen in jedem Geschoss in der Nähe der Zugänge zum Treppenraum oder Ausgang angebracht sein. In Rettungswegen in Abständen von max. 25 m.Die Geräte zur Brandbekämpfung müssen entsprechend den jeweiligen nationalen Regelungen angebracht sein. 1
S.14 Geräte zur Brandbekämpfung funktionstüchtig und leicht zugänglichDie Geräte müssen funktionsfähig und leicht zugänglich sein. 1
S.15 Geräte zur Brandbekämpfung eindeutig gekennzeichnetGeräte zur Brandbekämpfung müssen gemäß der nationalen Fassungen von EN 3 beschriftet und ihr Standort gemäß EN ISO 7010 (Symbol F001 für Feuerlöscher, Symbol F002 für Wandhydranten) gekennzeichnet werden. 1
S.16 Geräte zur Brandbekämpfung regelmäßig gewartetAm Gerät zur Brandbekämpfung muss sichtbar sein: • Wartungsetikett / Prüfplakette • Datum der letzten Wartung • nächste Fälligkeit • Firma / Prüferkennung 1
S.17 Akustisches Alarmierungssystem in erforderlicher QualitätHotels müssen mit einem zuverlässigen akustischen Alarmierungssystem ausgerüstet sein, dessen Signal klar unterscheidbar ist und alle Personen rechtzeitig warnt. 1
S.18 Zuverlässige NotrufeinrichtungEs muss möglich sein, die Rettungskräfte über Telefon, Direktleitung oder andere geeignete Mittel zu alarmieren. Das Verfahren muss klar dargestellt sein. 1

Prüfliste E - Erweiterte Sicherheitsfunktionen

Punkt(e)
E.01 Kabellos vernetzte Brandmelder und interne Alarmierungseinrichtung in jedem GästezimmerRauchmelder können funkvernetzt oder stromversorgt mit Batterie-Backup sein. 35
E.02 Hotel teilweise mit automatischer Brandmelde- und Alarmierungseinrichtung ausgestattetBrandmeldeanlage in Rettungswegen und Räumen erhöhter Brandgefahr 65
E.03 Hotel vollständig mit automatischer Brandmelde- und Alarmierungsanlage ausgestattetBrandmeldeanlage in allen Räumen einschließlich der Gästezimmer 110
E.04 Wartung der Brandmelde- und AlarmierungseinrichtungAufsicht und Überprüfung der Funktionstüchtigkeit des Systems nach Mindeststandard des Herstellers. 0
E.05 Hotel teilweise gesprinklertSprinkler in Rettungswegen und Räumen erhöhter Brandgefahr. 65
E.06 Hotel vollständig gesprinklertSprinkler in allen Räumen einschließlich Gästezimmern. 165
E.07 Wartung der SprinkleranlageAufsicht und Überprüfung der Funktionstüchtigkeit des Systems nach Mindeststandard des Herstellers. 0
E.08 Automatische Alarmierung der Feuerwehr ist möglichAutomatische Alarmierung in Verbindung mit Brandmeldeanlage oder Sprinkleranlage. 10
E.09 Spezielle Vorkehrungen für Gäste, die nicht auf akustische Alarmierung reagieren könnenBeispiel: Blitzlichter in Gästezimmern. 10
E.10 Rauchabschnitte in horizontalen Rettungswegen nicht länger als 30 MeterBereiche müssen rauchdicht getrennt sein; Rauch darf nicht in benachbarte Bereiche eindringen. 5
E.11 Rauchabschnittstüren vorhandenRauchabschnittstüren verhindern die Ausbreitung von Rauch, sie halten keine oder nur begrenzt Flammen auf 10
E.12 Rauchabschnittstüren sind selbstschließendRauchabschnittstüren verhindern die Ausbreitung von Rauch, sie halten keine oder nur begrenzt Flammen auf 5
E.13 Rauchabschnittstüren werden mittels Magneten offen gehalten und schließen über die automatische BrandmeldeanlageRauchabschnittstüren verhindern die Ausbreitung von Rauch, sie halten keine oder nur begrenzt Flammen auf 10
E.14 Wartung der RauchabschnittstürenAufsicht und Überprüfung der Funktionstüchtigkeit des Systems nach Mindeststandard des Herstellers. 0
E.15 Brandrauchentlüftung in RettungswegenBrandrauchentlüftung muss automatisch einsetzen nach Entdeckung von Feuer oder Rauch. 5
E.16 Brandrauchentlüftung in TreppenhäusernBrandrauchentlüftung muss automatisch einsetzen nach Entdeckung von Feuer oder Rauch im Treppenhaus. 10
E.17 Anlage zur Erzeugung von Überdruck in TreppenhäusernÜberdruck muss automatisch entstehen nach Entdeckung von Feuer oder Rauch. 10
E.18 Wartung der Brandrauchentlüftung und/oder ÜberdruckanlageAufsicht und Überprüfung der Funktionstüchtigkeit des Systems nach Mindeststandard des Herstellers. 0
E.19 Externer NotausstiegNicht verschlossener externer Notausstieg außerhalb des Gebäudes. 10
E.20 Gästezimmer als Brand- und Rauchabschnitte ausgebildetMindestens 20 Minuten Feuerbeständigkeit, selbstschließende Türen. 20
E.21 Gästezimmer durch feuerbeständige Wände getrenntWände mit mindestens 30 Minuten Feuerbeständigkeit. 15
E.22 Selbstschließende Gästezimmertüren; nicht selbst verriegelndReduzierte Ausbreitung von Feuer und Rauch nach Verlassen des Raumes. 20
E.23 Kein KellerKellerräume enthalten oft Technik (Heizung, Elektrik), Lager oder Wäscherei – alles potenzielle Brandquellen. Ohne Keller entfällt dieser besonders risikobehaftete Bereich. 5
E.24 Etagen unterhalb des Erdgeschosses durch 2 Türen getrenntTüren gemäß EI2-C30 klassifiziert. 5
E.25 EvakuierungsaufzugEin Evakuierungsaufzug dient dazu, Menschen im Notfall gezielt aus einem Gebäude zu evakuieren. Er ist für alle Personen nutzbar, besonders wichtig für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und wird im Evakuierungsfall aktiv gesteuert (z. B. durch Gebäudemanagement oder Feuerwehr) 10
E.26 FeuerwehraufzugEin Feuerwehraufzug ist primär ein Einsatzmittel für die Feuerwehr zur Unterstützung der Brandbekämpfung und Rettung. Er ist nur für die Feuerwehr vorgesehen, nicht für die allgemeine Evakuierung und verfügt über eine spezielle Feuerwehrsteuerung (Feuerwehrschalter) für schnellen Zugang zu Brandgeschossen 10
E.27 Brandschau alle 24 MonateInspektion durch unabhängige Person (Prüfer, Sachverständiger, Feuerwehr). 5
E.28 Brandschau alle 12 MonateInspektion durch unabhängige Person (Prüfer, Sachverständiger, Feuerwehr). 10
E.31 BrandschutzordnungBrandschutzordnung besteht aus Teil A, B und C. Teil A für Gäste, Teil B für Personal, Teil C für Personen mit besonderen Aufgaben. 5
E.32 Piktogramme in der EmpfangshallePiktogramme überwinden Sprachbarrieren; europäische Standardzeichen empfohlen. 5
E.33 Piktogramme in jedem GästezimmerPiktogramme überwinden Sprachbarrieren; europäische Standardzeichen empfohlen. 5
E.34 Anweisungen zum Verhalten bei Notfällen über TVInformation über Rettungswege, Sammelpunkte, Fluchthauben, Telefonnummern, Brandverhütung. 5
E.35 Räumungsanweisungen in mehreren SprachenAnweisungen sollen Aufzugsverbot und Weg zum Sammelpunkt enthalten. 5
E.36 Automatisches EvakuierungssystemAutomatische Ausgabe von Fluchtinformationen in mehreren Sprachen. 10
E.37 Notruf 112 direkt aus dem Gästezimmer wählbarNotruftaste am Telefon empfohlen. 5
E.38 Fluchthauben für jedes BettFluchthauben mit europäischem Sicherheitssiegel dienen dazu, Menschen bei Rauch, Brandgasen oder chemischen Stoffen eine sichere Flucht über mindestens 10 Minuten zu ermöglichen. Bei Evakuierungsmaßnahmen werden Fluchthauben von einigen Feuerwehren eingesetzt, um Personen durch verrauchte Bereiche ins Freie zu bringen. 10
E.39 Zusatzhinweise für Gäste mit besonderem HilfebedarfBehinderte Gäste und Personal werden über besondere Maßnahmen informiert. 10
E.40 Eintreffzeit der Feuerwehr innerhalb 10 MinutenZeit ab Alarmierung bis Eintreffen am Ort. 5
E.41 Gäste-Register jederzeit verfügbarRegister an der Rezeption mit Zugriff für Feuerwehr. 5
E.42 Gäste-Register mit besonderen HilfebedarfenBetreuung bis zum Eintreffen der Feuerwehr. 5
E.43 Lauf- und OrientierungskartenLaufkarten zeigen den Einsatzkräften den schnellsten und sinnvollsten Weg zum Ziel – meistens innerhalb eines Gebäudes. Der kürzeste Weg zum Alarm auslösenden Melder muss angegeben sein. Orientierungskarten geben einen Überblick über das gesamte Gelände oder Objekt, damit sich Einsatzkräfte orientieren können. 5
E.44 Fluchtwegkennzeichnung in BodennäheSelbstleuchtend oder beleuchtet - wie in Flugzeugen. 10
E.45 Wandhydranten gemäß EN 671/1Formbeständiger Schlauch – kann von Gästen eingesetzt werden. 10
E.46 Überprüfung der Hauselektrik alle 12 MonateInspektion der allgemeinen elektrischen Installation. 5
E.47 Selbstlöschendes FernsehenTV muss Brand erkennen und Löschfunktion enthalten. 5
E.48 Schriftliche Anweisungen für das Personal am Arbeitsplatz verfügbarDie Aufgaben sind Funktionsgruppen zuzuordnen, z.B. Personal der Rezeption der Küche oder dem Housekeeping. 5
E.49 Rauchverbote und -gebote konsequent umgesetztRauchverbot in Fluchtwegen, sichere Entsorgung, gekennzeichnete Raucherzonen. 10
E.50 Sichere Abfall-Lagerung konsequent umgesetztNicht brennbare Abfallbehälter, sichere externe Lagerung. 10
E.51 Zertifizierte Feuerlöschersprays in Restaurant und KücheZertifizierte Feuerlöschsprays eigenen sich wegen ihrer leichten Handhabung ähnlich einer Spraydose und ihrem im Vergleich zu klassischen Feuerlöschern geringen Gewicht besonders zur Bekämpfung von Entstehungsbränden auch durch ungeübtes Personal. Nachweis einer Löschleistung von mindestens 25F gemäß der Norm EN 3-7:2004 10
E.52 Zertifizierte Feuerlöschersprays in GästezimmernZertifizierte Feuerlöschsprays eigenen sich wegen ihrer leichten Handhabung ähnlich einer Spraydose und ihrem im Vergleich zu klassischen Feuerlöschern geringen Gewicht besonders zur Bekämpfung von Entstehungsbränden auch durch ungeübte Personen. Nachweis der Löschleistung von mindestens 5A gemäß Standard EN3-7:2004 10
E.61 Grundausbildungskurs einmal absolviertAusbildungsziel: Wissen über Risiken eines Feuers und richtiges Verhalten. 5
E.62 Grundausbildungskurs alle 12 Monate absolviertAusbildungsziel: Wissen über Risiken eines Feuers und richtiges Verhalten. 15
E.63 20% des Personals: Feuerlöschertraining einmal absolviertAusbildungsziel: korrekter Einsatz eines Feuerlöschers. 5
E.64 20% des Personals: Feuerlöschertraining alle 2 JahreAusbildungsziel: korrekter Einsatz eines Feuerlöschers. 10
E.65 Personal mit besonderen Aufgaben: Feuerlöschertraining einmalPersonal mit besonderen Aufgaben im Brandfall: Hotelleitung & Rezeptionspersonal & Housekeeping-Verantwortliche & Haustechnik / technischer Dienst & Evakuierungshelfer / Brandschutzhelfer 10
E.66 Personal mit besonderen Aufgaben: Feuerlöschertraining alle 2 JahrePersonal mit besonderen Aufgaben im Brandfall: Hotelleitung & Rezeptionspersonal & Housekeeping-Verantwortliche & Haustechnik / technischer Dienst & Evakuierungshelfer / Brandschutzhelfer 10
E.67 10% des Personals: besondere Unterweisung einmalDie besondere Ausbildung umfasst insbesondere Information über Lage und Funktion von: • Feuerlöschern • Brandmeldeanlagen • Rauchmeldern • Notausgängen • Bedeutung von Sichtkontrollen im Arbeitsbereich • Meldepflicht von Mängeln • Fluchtwege im Gebäude • Rauchabschnitte und Rauchschutztüren 5
E.68 10% des Personals: besondere Unterweisung alle 12 MonateDie besondere Ausbildung umfasst insbesondere Information über Lage und Funktion von: • Feuerlöschern • Brandmeldeanlagen • Rauchmeldern • Notausgängen • Bedeutung von Sichtkontrollen im Arbeitsbereich • Meldepflicht von Mängeln • Fluchtwege im Gebäude • Rauchabschnitte und Rauchschutztüren 10
E.69 Personal mit besonderen Aufgaben: besondere Brandschutzausbildung einmalPersonal mit besonderen Aufgaben im Brandfall: Hotelleitung & Rezeptionspersonal & Housekeeping-Verantwortliche & Haustechnik / technischer Dienst & Evakuierungshelfer / Brandschutzhelfer 20
E.70 Personal mit besonderen Aufgaben: besondere Brandschutzausbildung alle 12 MonatePersonal mit besonderen Aufgaben im Brandfall: Hotelleitung & Rezeptionspersonal & Housekeeping-Verantwortliche & Haustechnik / technischer Dienst & Evakuierungshelfer / Brandschutzhelfer 20
E.71 Brandschutzbeauftragter vorhandenAusbildungsziel: umfassende Kenntnisse in Vorbeugung, Einsatz, Evakuierung, Organisation. 15
E.72 Zusätzlicher Brandschutzbeauftragter vorhandenAusbildungsziel: umfassende Kenntnisse in Vorbeugung, Einsatz, Evakuierung, Organisation. 10
E.73 Fortbildung für Brandschutzbeauftragte alle 5 JahreAusbildungsziel: umfassende Kenntnisse in Vorbeugung, Einsatz, Evakuierung, Organisation. 15
E.74 Fortbildung für zusätzliche Brandschutzbeauftragte alle 3 JahreAusbildungsziel: umfassende Kenntnisse in Vorbeugung, Einsatz, Evakuierung, Organisation. 25
E.75 Fortbildung für Brandschutzbeauftragte alle 3 JahreAusbildungsziel: umfassende Kenntnisse in Vorbeugung, Einsatz, Evakuierung, Organisation. 25
E.76 Fortbildung für zusätzliche Brandschutzbeauftragte alle 5 JahreAusbildungsziel: umfassende Kenntnisse in Vorbeugung, Einsatz, Evakuierung, Organisation. 15
E.77 Brandschutz-Management-KursBeispiel: CFPA 100 Stunden. 40
E.78 Standard-Räumungsübung alle 24 MonateÜbung durch Hotelpersonal, schriftliche Auswertung erforderlich. 5
E.79 Standard-Räumungsübung alle 12 MonateÜbung durch Hotelpersonal, schriftliche Auswertung erforderlich. 10
E.80 Besondere Räumungsübung alle 36 MonateÜbung zusammen mit Feuerwehr, schriftliche Auswertung erforderlich. 10
E.81 Besondere Räumungsübung alle 12 MonateÜbung zusammen mit Feuerwehr, schriftliche Auswertung erforderlich. 30
E.82 Fortbildung des Hotel Managers alle 5 JahreBrandschutz-Management-Kurs zusätzlich zum Basiskurs. 5
E.83 Fortbildung des Hotel Managers alle 3 JahreBrandschutz-Management-Kurs zusätzlich zum Basiskurs. 15
E.84 Im Brandschutz ausgebildetes Personal (1 Person) jederzeit verfügbarAusbildungsziel: Wissen über Risiken eines Feuers und richtiges Verhalten. 20
E.85 Im Brandschutz ausgebildetes Personal (2 Personen) jederzeit verfügbarAusbildungsziel: Wissen über Risiken eines Feuers und richtiges Verhalten. 25
E.86 Im Brandschutz ausgebildetes Personal (3 Personen) jederzeit verfügbarAusbildungsziel: Wissen über Risiken eines Feuers und richtiges Verhalten. 30